Rechtliches zu den Therapeuten

Zur Datenbank der Therapeuten ist folgendes zu beachten:

  • Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der Datenbank erfüllen die Bedingungen entweder für die delegierte oder selbstständige Psychotherapie.
  • Sie geben Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Multipler Sklerose oder zumindest Interesse an einer solchen Therapiearbeit an.
  • Die Fachgruppe Psychotherapie und Neuropsychologie bei Multipler Sklerose (FGPN-MS) nimmt zur Aufnahme auf die Liste keine qualitative Einschätzung vor. Sie übernimmt somit auch keine Haftung für die Qualität der Angebote.
  • Die Datenbank erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird jedoch in regelmässigen mit neuen Anbietern und Anbieterinnen ergänzt, die die oben erwähnten Kriterien erfüllen.
  • Wir machen darauf aufmerksam, dass die Finanzierung einer Therapie individuell geklärt werden muss. In der Regel übernehmen die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung (KVG) die Kosten bei Psychiatern und Psychiaterinnen und delegiert arbeitenden Psychotherapeuten und -therapeutinnen. Bei nichtärztlichen Psychotherapeuten und -therapeutinnen ist abzuklären, ob die Zusatzversicherung (VVG) der Krankenkasse (wenn vorhanden) freiwillige Beiträge leistet. Darüber hinaus ist Art. 2 (Grundsatz) und 3 (Kostenübernahme) der auf den 1. Januar 2007 veränderten Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) zu beachten, um die Finanzierung sicherzustellen. Die MS-G-Psychotherapeuten und -therapeutinnen verfügen über eine detaillierte Patienteninformation.
  • Ansonsten machen wir auf die Möglichkeit aufmerksam, bei Sozialämtern, Stiftungen, Fonds oder privaten Sponsor/innen um finanzielle Unterstützung nachzusuchen.
  • Delegierte Psychotherapie heisst, dass die Psychotherapie über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) finanziert wird und ein entsprechend qualifizierter Arzt die Überweisung vornehmen und überwachen muss.
  • «Selbstständig» heisst, dass der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin über die private Zusatzversicherung, nicht aber über die obligatorische Krankenversicherung abrechnet.
  • «Selbstständig im FL» heisst, dass im Fürstentum Liechtenstein die zugelassenen Psychotherapeuten mit der Krankenkasse abrechnen können. Gilt aber nicht für Patienten aus dem Ausland.

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